Cover Reach Broschuere 250x251 - Reach: Info-Broschüre aktualisiertIm Rahmen der Reach-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) unterliegen Unternehmen, die Erzeugnisse herstellen oder liefern, einer Informationspflicht gegenüber ihren Abnehmern  – Weiterverarbeitern, Händlern, Anwendern der Erzeugnisse oder Verbrauchern. Als EU-Verordnung besitzt Reach in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit.

Die kürzlich in zweiter Auflage aktualisierte und erweiterte Broschüre Reach-Info 6 informiert über die Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen unter der Reach-Verordnung und gibt eine Reihe von Antworten auf die Frage, wann ein Objekt ein Stoff bzw. Gemisch, wann ein Erzeugnis ist. Darüber hinaus wurden Informationen zu dem Prinzip „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“ ergänzt.

http://echa.europa.eu

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