An dieser Stelle haben wir schon die Möglichkeit vorgestellt, neue Werbeartikel als Geschmacksmuster bzw. Design zu schützen. Eines der Probleme besteht darin, dass die Anmeldung eines Musters bzw. Designs in Deutschland oder in der EU oftmals deutlich später erfolgt als die erste Ausstellung des Produkts im Land der Herstellung (z.B. China), was zur Nichtigkeit des Musters führen kann. Eine Lösung bildet die Anmeldung im Ausland und eine Inanspruchnahme der Priorität dieser Anmeldung für den Schutz in Deutschland.

Grundlagen

Der Designschutz bildet ein kostengünstiges Mittel zur Absicherung neuer kreativer Gestaltungen. Die amtlichen Gebühren für ein eingetragenes Design, das in der Bundesrepublik Deutschland Schutz genießt, betragen für eine Schutzdauer von fünf Jahren lediglich 60 Euro, wobei eine Verlängerung mehrmals möglich ist. Schutzfähig ist jeder Gegenstand, der neu und eigentümlich ist. Diese Schutzvoraussetzungen werden bei der Anmeldung nicht geprüft, sodass die Eintragung vergleichsweise schnell erfolgt. Von zentraler Bedeutung sind die eingereichten Bilder oder Zeichnungen des Produkts: Da diese den Schutzumfang des Designs bestimmen, sollten sie das Produkt aus mehreren Perspektiven und in hinreichender Qualität zeigen. Ein Geschmacksmuster oder Design, das auf diese Weise eingetragen wurde (und gültig ist), bildet eine effektive Waffe zur Bekämpfung von Nachahmungen. Bei der Anmeldung des Musters in Deutschland oder in der EU besteht immer das Risiko, dass das Produkt bereits zuvor in einer ausländischen Zeitschrift oder auf einer regionalen Messe veröffentlicht wurde. Nach der Rechtsprechung ist es ausreichend, wenn eine solche Veröffentlichung an irgendeiner Stelle erfolgte, die ein Kaufmann im normalen Geschäftsverkehr zur Kenntnis nehmen konnte. Da die Werbeartikelbranche weltweit tätig ist und Einkäufer typischerweise auch in Asien unterwegs sind, führt also jede Ausstellung eines Produktes z.B. auf einer Messe in China oder auch eine entsprechende Zeitungsanzeige zum Verlust der Neuheit. Das ausgestellte Produkt kann nicht mehr (wirksam) geschützt werden; im Fall einer Auseinandersetzung kann der Verletzer eine Widerklage mit dem Ziel der Nichtigerklärung des Musters erheben. Das Muster ist damit wertlos.

 

Sicherheit

Einen Ausweg bietet die rechtzeitige Anmeldung eines Geschmacksmusters im Ursprungsland, das dann als Grundlage für eine weitere Anmeldung in Deutschland dienen kann. Voraussetzung ist dabei selbstverständlich, dass der ausländische Geschäftspartner die Anmeldung rechtzeitig vor einer Veröffentlichung vorgenommen hat. Auf der Grundlage einer Anmeldung z.B. in China, Indien oder Thailand kann eine sogenannte Prioritätsfrist von sechs Monaten in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass der Anmelder innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung seines Geschmacksmusters in einem dieser Länder darüber entscheiden kann, ob er dieses Muster auch in Deutschland anmeldet. Obwohl also die Anmeldung in Deutschland deutlich später erfolgt, erhält sie den gleichen Zeitrang wie die ausländische Erstanmeldung. Eine Ausstellung des Produkts nach Durchführung der ausländischen Anmeldung ist in diesem Fall unproblematisch. Dieses Vorgehen bietet somit einen sinnvollen Schutz zur Absicherung der eigenen Position und sollte mit den Zulieferern im Ausland möglichst frühzeitig abgesprochen werden. Übrigens ist auch ein Verkauf der Anmeldung möglich – in diesem Fall kann der Erwerber der ausländischen Musteranmeldung die Prioritätsfrist in Anspruch nehmen.

In der Volksrepublik China als einem der wichtigsten Ursprungsländer für Werbeartikel erfolgt die Anmeldung eines Geschmacksmusters (Waiguansheji Zhuanli) beim staatlichen Amt für Geistiges Eigentum (SIPO). Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung belaufen sich unter Einschluss der Jahresgebühren für das erste Jahr auf ca. 190 Euro. Wird ein Patentanwalt mit der Eintragung beauftragt, ist dieser gesondert zu vergüten. Privatpersonen und finanziell schwächere Kleinunternehmen können bei Vorlage entsprechender Nachweise Vergünstigungen in Anspruch nehmen, durch die die Kosten auf ca. 52 bzw. 75 Euro sinken. Diese Vergünstigungen bestehen auch für die weiter zu entrichtenden Jahresgebühren. Die Eintragungsvoraussetzungen entsprechen im Ergebnis jenen in Deutschland, insbesondere erfolgt auch in China keine Prüfung der Schutzvoraussetzungen.

Fazit

Die Absicherung neuer Produkte durch die Anmeldung eines Geschmacksmusters im Ausland China bringt sehr erhebliche Vorteile. Auf der Grundlage einer chinesischen Musteranmeldung kann ein deutsches Unternehmen innerhalb eines Prioritätszeitraums von sechs Monaten entscheiden, ob es einen Schutz auch in Deutschland in Anspruch nimmt. Dieses Vorgehen bietet eine effiziente Sicherung gegen den häufig – und auch mit Erfolg – erhobenen Einwand, dass ein deutsches Muster aufgrund einer Vorveröffentlichung im Ausland nichtig ist.

 

printfriendly pdf email button md - Designschutz: Anmeldung im Ausland