werbeartikel nachrichten paragraphenzeichen wa media e letter kleiner - Urteil: Coupons müssen auf Einlösebedingungen hinweisenNach einer Entscheidung des Landgerichts Ulm vom 28. Januar 2016 ist es unzulässig, wenn eine Gutscheinaktion beworben wird, ohne die genauen Bedingungen der Einlösung anzugeben. Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen eine Drogeriemarktkette wegen irreführender Gutscheinwerbung. Das Unternehmen hatte damit geworben, gegen Vorlage eines Coupons an der Kasse eine Handcreme gratis zu erhalten. Tatsächlich bezog sich diese Aktion aber ausschließlich auf Einkäufe, die auch Produkte des Herstellers der Handcreme beinhalteten.

Dem Urteil nach habe es die Drogeriemarktkette künftig zu unterlassen, Gutscheine für kostenfreie Zugaben auszugeben, die mit dem Kauf weiterer Artikel verknüpft sind, ohne deutlich und unmissverständlich darauf hinzuweisen.

www.wettbewerbszentrale.de

 

 

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