Dass die Übernahme fremder Fotografien und Texte aus dem Internet ein hohes Abmahnrisiko begründet, ist mittlerweile weithin bekannt. Viele Seitenbetreiber nutzen daher Fotografien aus Bilddatenbanken, die ein großes Angebot kostenloser Fotos beinhalten. Auch hier bestehen jedoch erhebliche Risiken. Denn die Verletzung der AGB führt in manchen Fällen zum Wegfall der Nutzungsbefugnis und bildet ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung.

Ausgangspunkt: Umfassender Urheberrechtsschutz

Nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist jedes Sprachwerk urheberrechtlich geschützt. Die Anforderungen sind dabei nicht besonders groß: Erforderlich ist ein Text, der ein Ausdruck des individuellen Schaffens des Schreibers ist. In vielen Fällen genügen schon wenige Zeilen eines individuell gefertigten Textes, um dieses Kriterium zu erfüllen. Bei Fotografien sind die Voraussetzungen für den Schutz noch geringer, da nicht nur „Lichtbildwerke“, sondern auch „Lichtbilder“ Schutz genießen. Damit ist jede einfache Fotografie durch das Urheberrecht geschützt. Die Übernahme von Texten oder Fotografien ist eine Urheberrechtsverletzung und begründet Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche des Rechteinhabers. Diese Ansprüche werden regelmäßig durch eine anwaltliche Abmahnung durchgesetzt, wobei die Kosten der berechtigten Abmahnung vom Verletzer zu erstatten sind. Eine Ausnahme vom Urheberrechtsschutz besteht auch dann nicht, wenn es sich um Texte oder Bilder von Behörden oder offiziellen Internetseiten handelt. Auch diese Inhalte sind geschützt. Etwas anderes gilt nur für „amtliche Werke“ wie Gesetzestexte, Patentschriften und Gerichtsentscheidungen, die von jedermann vervielfältigt werden dürfen.

 

Bearbeitung von Texten und Bildern

Mitunter versuchen Seitenbetreiber, eine Urheberrechtsverletzung dadurch zu vermeiden, dass sie fremde Texte oder Lichtbilder bearbeiten oder „umschreiben“. Dabei wird häufig nicht berücksichtigt, dass auch eine sogenannte „unfreie Bearbeitung“ (§ 23 UrhG) eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wer z.B. einen Beitrag oder eine Reportage aus dem Internet lediglich ein wenig verändert und dann als seinen eigenen Beitrag wiedergibt, verletzt auch das Urheberrecht. Insoweit besteht kein Unterschied zwischen einer direkten Kopie und einer unfreien Bearbeitung. Eine zulässige „freie Bearbeitung“ liegt erst dann vor, wenn der Ausgangstext praktisch nicht mehr zu erkennen ist. Allerdings sind bloße Ideen, Themen oder Konzepte niemals urheberrechtlich geschützt. Jeder darf sich von einem fremden Beitrag inspirieren lassen und mit seinen Worten einen eigenen Artikel zu demselben Thema verfassen. Außerdem besteht auch kein „Motivschutz“. Das Fertigen eines eigenen Fotos von demselben Gebäude oder Gegenstand ist urheberrechtlich stets zulässig.

Teure Abmahnfalle bei Datenbanken

Zahlreiche Bilddatenbanken ermöglichen Seitenbetreibern den Zugriff auf eine große Zahl unterschiedlicher Lichtbilder auch von hoher Qualität. Die Nutzung ist in vielen Fällen kostenlos und unterliegt nur den Lizenzbedingungen der jeweiligen Datenbank. Hier sind jedoch die Lizenzbedingungen sorgfältig zu prüfen und streng einzuhalten. Viele Datenbanken verlangen die Angabe eines Hinweises auf den Fotografen. In manchen Fällen muss dieser Urhebervermerk auch in einer bestimmten Art und Weise oder an einer bestimmten Position (z.B. links unten am Bild) angebracht sein. Die Forderung nach der Anbringung des Urhebervermerks ist grundsätzlich nachvollziehbar, weil sie eine Gegenleistung für die kostenlose Bereitstellung des Bildes darstellt. Mehrere Betreiber von Datenbanken haben jedoch die Lizenzbedingungen zu einer wahren Abmahnfalle umfunktioniert: Nach den Lizenzbedingungen entfällt das Nutzungsrecht rückwirkend, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden. Dies bedeutet, dass die Verwendung des Bildes z.B. mit einem falsch positionierten Urhebervermerk ebenso unzulässig ist wie die Verwendung eines „geklauten“ Bildes. Vor diesem Hintergrund müssen die Lizenzbedingungen in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft und eingehalten werden.

Fazit

Auf der sicheren Seite ist man bei Umgang mit Texten und Fotografien nur, wenn man ausschließlich eigene Materialien verwendet. Ist dies nicht möglich, sollten einige Grundregeln eingehalten werden, um teure Fehler zu vermeiden.

//Dr. Stefan Maaßen

printfriendly pdf email button md - Zur Übernahme von Fotografien und Texten im Internet