Paragraph 250x154 e1418213709798 - Neues Verpackungsgesetz: Künftig mehr RecyclingIm Mai d.J. hat das Verpackungsgesetz nach jahrelangen Auseinandersetzungen im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Ziel der weiterentwickelten Verpackungsverordnung ist es, das Recycling – aber auch die Vermeidung – von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. So sieht das neue Verpackungsgesetz vor, dass die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme künftig deutlich höhere Recycling-Quoten für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen erreichen müssen. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt dabei von bisher 36% bis zum Jahr 2022 auf 63%. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien werden die Recycling-Quoten deutlich erhöht – bei Metallen, Glas und Papier auf 90%. Außerdem sind bei den Lizenzentgelten der dualen Systeme ökologische Aspekte stärker zu berücksichtigen.

Im Rahmen des neuen Verpackungsgesetzes werden darüber hinaus Mehrwegverpackungen besonders gefördert, bei Getränkeverpackungen z.B. wird ein Mehrweganteil von 70% angestrebt. Dazu sollen eine Hinweispflicht an den Getränkeregalen sowie die Ausweitung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen beitragen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen, d.h. von Handel und Industrie, finanziert wird und als Registrierungs- und Standardisierungsstelle dient.

Das neue Verpackungsgesetz wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

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