Allgemeine Geschäftsbedingungen der WA Media GmbH für die Veröffentlichung von Anzeigen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der WA Media GmbH, Walther Str. 49-51, 51069 Köln (nachfolgend „WA Media“) und Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde/n“), die die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbebeiträge (insbesondere Anzeigen, Advertorials, Beilagen und ähnliche Werbeformen) in einer Publikation der WA Media beauftragen („Anzeigenvertrag“). Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn WA Media diese schriftlich anerkannt hat.

 

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
  • Gegenstand des Anzeigenvertrags ist die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbebeiträge in einer oder mehreren Print- und/oder Online-Publikationen der WA Media. Der Anzeigenvertrag kann die Veröffentlichung mehrerer Werbebeiträge in mehreren Ausgaben einer oder verschiedener Publikationen umfassen.
  • Der Anzeigenvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der WA Media zustande. E-Mail oder Telefax ist ausreichend.

 

  1. Pflichten des Kunden
  • Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Anzeigenvertrags erforderlichen Unterlagen, Daten, Dateien und/oder sonstigen Materialien („Materialien“) innerhalb der von WA Media gesetzten Frist vollständig zu übermitteln. Sofern WA Media keine Frist gesetzt hat, sind die erforderlichen Materialien bis zum Anzeigenschluss gemäß der auf der Website der WA Media (www.werbeartikel-verlag.de) unter der Rubrik „Mediadaten“ einzusehenden Termine zu übermitteln.
  • Für Inhalt und Gestaltung der Werbebeiträge (ausgenommen Advertorials) ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass durch die Werbebeiträge Rechte Dritter nicht verletzt werden.
  • Werbebeiträge sind in einem von WA Media vorgegebenen Format und gemäß den sonstigen technischen Vorgaben in einwandfreier Qualität zur Verfügung zu stellen. Soweit WA Media keine Vorgabe macht, sind Werbebeiträge in einem geeigneten und branchenüblichen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen.
  • Stellt der Kunde Werbebeiträge nicht rechtzeitig zur Verfügung oder entsprechen übermittelte Werbebeiträge nicht den Vorgaben, ist WA Media zur Veröffentlichung der Werbebeiträge nicht verpflichtet. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der geschuldeten Vergütung bleibt unberührt.

 

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  • Der Kunde hat für die Veröffentlichung der Werbebeiträge die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Soweit WA Media und der Kunde keine besondere Vereinbarung getroffen haben, gelten die jeweils aktuellen Anzeigenpreislisten der WA Media. Die Anzeigenpreislisten sind auf der Website der WA Media (www.werbeartikel-verlag.de) unter der Rubrik „Mediadaten“ einzusehen. Die dort genannten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe.
  • WA Media stellt dem Kunden die geschuldete Vergütung nach Veröffentlichung eines jeden Werbebeitrags in Rechnung. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. WA Media übermittelt dem Kunden ein Belegexemplar, sofern die Veröffentlichung in einer Print-Publikation geschuldet ist.
  • Hat der Kunde die Veröffentlichung von Werbebeiträgen in einer Anzahl beauftragt, die ihn zu Nachlässen gemäß einer Anzeigenpreisliste oder aufgrund einer Vereinbarung berechtigen, und werden Werbebeiträge aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, innerhalb der Frist gemäß Ziffer 3.3. nicht in einer Anzahl veröffentlicht, die den Kunden zu Nachlässen berechtigen, kann WA Media die Vergütung für die Veröffentlichung der vorangegangenen Werbebeiträge rückwirkend anpassen und einen daraus resultierenden Restbetrag nachfordern. Dies gilt nicht, wenn das Nichterreichen der für die Gewährung von Nachlässen erforderlichen Anzahl an Veröffentlichungen auf höherer Gewalt im Risikobereich der WA Media beruht.
  • Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist WA Media berechtigt, weitere Leistungen für den Kunden zurückzustellen und/oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

 

  1. Rechte der WA Media
  • WA Media ist berechtigt, Werbebeiträge, die als solche nicht erkennbar sind, im Rahmen der Publikation als solche kenntlich zu machen
  • Teilt der Kunde nach Übermittlung des Werbebeitrags Änderungswünsche mit, ist WA Media berechtigt, dem Kunden die durch Änderung der ursprünglich geplanten Ausführung entstehenden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

  1. Aufbewahrung
  • Hat der Kunde WA Media Materialien für einen Werbebeitrag überlassen, ist WA Media zur Rückgabe dieser Materialien nur verpflichtet, wenn der Kunde WA Media hierzu innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung des Werbebeitrags ausdrücklich und schriftlich auffordert. WA Media ist nicht verpflichtet, die überlassenen Materialien über diesen Zeitraum hinaus aufzubewahren.

 

  1. Gewährleistung
  • Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  • Der Kunde ist zunächst berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. WA Media ist berechtigt dadurch nachzuerfüllen, dass der betroffene Werbebeitrag mangelfrei in die nächste Ausgabe der vereinbarten Publikation aufgenommen wird, es sei denn, der Werbezweck kann wegen des damit verbundenen Zeitablaufs nicht mehr erreicht werden.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl oder kann der Werbezweck wegen des mit der Nacherfüllung verbundenen Zeitablaufs nicht mehr erreicht werden, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  • Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  1. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
  • WA Media haftet auf Schadensersatz – bei vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und Delikt – nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet WA Media auch bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Soweit WA Media keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Von den in Ziffer 7.1. geregelten Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gelten außerdem nicht, soweit WA Media einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit WA Media aus der Übernahme einer Garantie oder wegen der Übernahme des Beschaffungsrisikos haftet.
  • Die Ziffern 7.1. und 7.2. gelten auch, wenn der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  • Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber WA Media ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die auf demselben Rechtsgrund beruhen.

 

  1. Freistellung
  • Der Kunde versichert, dass durch seine Werbebeiträge keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
  • Werden durch einen Werbebeitrag des Kunden Rechte Dritter verletzt, wird der Kunde WA Media von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen dieser Rechtsverletzung gegen WA Media geltend gemacht werden, soweit der Kunde diese Rechtsverletzung zu vertreten hat. In solchen Fällen ist der Kunde auch verpflichtet, WA Media etwaige Rechtsverteidigungskosten sowie sonstige Schäden zu ersetzen.

 

  1. Rücktritts- und Kündigungsrechte
  • Der Kunde ist berechtigt, bis zum Anzeigenschluss von dem Anzeigenvertrag zurückzutreten. Hat der Anzeigenvertrag die Veröffentlichung mehrerer Werbebeiträge in mehreren Ausgaben einer oder verschiedener Publikationen zum Gegenstand, ist der Kunde zum Teilrücktritt hinsichtlich einzelner Werbebeiträge bis zum jeweiligen Anzeigenschluss berechtigt.
  • Tritt der Kunde bis zum Anzeigenschluss gemäß Ziffer 9.1. von dem Anzeigenvertrag zurück, ist WA Media berechtigt, für den entstandenen Aufwand eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 % des vereinbarten Entgelts zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein Aufwand nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  • WA Media ist zum Rücktritt oder Teilrücktritt von dem Anzeigenvertrag berechtigt, wenn die Veröffentlichung des Werbebeitrags für WA Media unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Veröffentlichung insbesondere dann, wenn der Werbebeitrag gegen Gesetze, behördliche Vorgaben oder die Verhaltensregeln der Werbewirtschaft verstößt oder der Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der ihn begründenden Umstände zu erklären.
  • Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. E-Mail oder Telefax ist ausreichend.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen WA Media und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist Köln.
  • Auf die Rechtsbeziehung zwischen WA Media und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen fort.

 


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