„Typische Werbeartikel sind Werbung, kein Geschenk!“ – das war eine von zahlreichen Botschaften auf einer steuerpolitischen Veranstaltung des Instituts Finanzen und Steuern (ifst) in Berlin am 19. März 2018, an dem auch der GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.) mit Frank Dangmann, Ronald Eckert und Ralf Samuel teilnahm.

Auf einem ersten Fachpanel wurden unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesfinanzhofs, der Wirtschaft und des Finanzministeriums NRW die „Missstände“ der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Sachzuwendungen im Geschäftsleben einschließlich Werbeartikel in den Blick genommen. Dabei ging es um das gegen Missbrauch gerichtete Betriebsausgabenabzugsverbot für „Geschäftsgeschenke“ über 35 Euro pro Jahr und Empfänger sowie die Pauschalsteuer für den Zuwendungsempfänger nach § 37b des Einkommensteuergesetzes. Gerade das Betriebsausgabenabzugsverbot wurde heftig kritisiert.

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Auf einem abschließenden politischen Panel – hier nahmen die Bundestagsabgeordneten und Finanzausschussmitglieder Dr. Danyal Bayaz (Bündnis 90/Die Grünen), Lothar Binding (SPD), Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fritz Güntzler (CDU), Steuerberater und Diplom-Finanzwirt Markus Herbrand (FDP) sowie Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender Deutsche Steuergewerkschaft, und Michael Pleines von Ferrero teil – wurden die Grundbedenken insbesondere der jetzigen Ausgestaltung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Geschäftsgeschenke auch von politischer Seite geteilt. „Wir sind in der Diskussion um die einkommensteuerlichen Lasten bei der Besteuerung von kleinen Aufmerksamkeiten und Werbeartikeln einen deutlichen Schritt weitergekommen“, fasst Steuerberaterin Dr. Janine v. Wolfersdorff vom ifst, die die Diskussionsveranstaltung leitete, zusammen. „Wie groß die Schwierigkeiten des Einsatzes solcher kleinen Sachzuwendungen sind, wurde am 19. März wohl allen – auch den teilnehmenden Abgeordneten – klar. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, sich des Themas in einem Steuervereinfachungsgesetz anzunehmen!“

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