werbeartikel nachrichten paragraphenzeichen wa media e letter kleiner - Kaufhof: Irreführende WerbungDie Galeria Kaufhof GmbH darf nicht mehr mit „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ bei Produkten werben, wenn dies nicht erläutert wird. Das hat das Landgericht Köln am 5. März 2018 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Unternehmen hatte auf seiner Website einen Bügel-BH für Mädchen mit der Aussage „Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden“ beworben. Woraus sich die besondere Umweltfreundlichkeit und/oder sozialverträgliche Herstellung ergeben sollte, wurde jedoch nicht erläutert. Für Verbraucher war außerdem nicht erkennbar, ob nur eine der beiden Bedingungen vorliege oder beide.

Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb. Danach müssen alle wesentlichen Informationen gegeben werden, damit Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können. „Wenn Unternehmen solche irreführenden Werbeaussagen verwenden, betreiben sie Green- und Social-Washing“, so Kathrin Krause, Referentin nachhaltiger Konsum beim vzbv. Galeria Kaufhof erkannte die vom vzbv erhobenen Ansprüche vor Gericht an.

www.vzbv.de

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