werbeartikel nachrichten paragraphenzeichen wa media e letter kleiner - „Neuschwanstein“ bleibt geschützte MarkeBayern bleibt im Besitz der EU-weit geltenden Marke „Neuschwanstein“ für Souvenirartikel. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte ein entsprechendes Urteil des EU-Gerichts. Damit scheiterte der Bundesverband Souvenir – Geschenke – Ehrenpreise endgültig mit seinem Versuch, vor Gericht eine Löschung der Marke durchzusetzen.

2011 hatte Bayern „Neuschwanstein“ als europäische Marke für Souvenirartikel wie Parfüm, Schmuck, Spielzeug oder auch Lebensmittel und Getränke schützen lassen, „um Missbrauch, Verunglimpfung und kommerzielle Ausbeutung abzuwenden“, wie die Bayerische Schlösserverwaltung nach dem Urteil mitteilte. Der markenrechtliche Schutz entspreche „dem internationalen Standard der Top-Sehenswürdigkeiten wie Alhambra, Tower of London, Buckingham Palace, Windsor Castle oder Sanssouci“. Der Freistaat kann daher entscheiden, welche Hersteller den Namen auf welche Produkte drucken dürfen. Der Souvenir-Verband argumentierte u.a. damit, dass Neuschwanstein eine geografische Herkunft bezeichne und somit nicht als Marke eingetragen werden könne. Eine Klage vor dem EU-Gericht im Juli 2016 blieb jedoch erfolglos. Das Schloss könne zwar geografisch lokalisiert, aber nicht als geografischer Ort angesehen werden. Vielmehr gleiche es einem Museum und diene der Bewahrung des Kulturerbes, befanden die Richter in erster Instanz. Dagegen legte der Verband Rechtsmittel ein.

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