shutterstock 1100643188 - Neues Verpackungsgesetz: Pflichten und VorteileAm 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die 1991 ins Leben gerufene Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz betrifft alle Erstinverkehrbringer von „systembeteiligungspflichtigen“ Verkaufsverpackungen, d.h. Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder gleichgestellten Anfallstellen (Kinos, Gaststätten, Hotels, Kliniken, Kantinen etc.) als Abfall anfallen und somit bei einem System (ehem. Dualem System) angemeldet sein müssen. Darunter fallen auch Serviceverpackungen, Versandverpackungen z.B. aus dem Online-Handel (wie Karton und Füllmaterial) sowie Umverpackungen.

Welche Pflichten und Vorteile das deutschlandweit geltende Gesetz auch für die Werbeartikelbranche mit sich bringt, erläutert Dr. Thomas Schulte-Beckhausen, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, im Gespräch mit den Werbeartikel Nachrichten. Das ausführliche Interview erscheint in der kommenden Ausgabe Nr. 381 (12. Dezember 2018).

Weitere Informationen zum VerpackG finden sich außerdem auf der Website des ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister). Dort gibt es u.a. auch einen How-to-Guide zum Download. Über die wichtigsten Belange für die Werbeartikelbranche klärt darüber hinaus der GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.) im Mitgliederbereich seiner Homepage auf.

www.gww.de
www.verpackungsgesetz-info.de
www.verpackungsregister.org

Bildquelle: Shutterstock/Nice to meet you

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