gots 250x246 - GOTS: Urteil gegen TextildruckerDas Oberlandesgericht Stuttgart hat am 18. Februar 2019 ein verbraucherfreundliches Urteil gegen einen Textildrucker gefällt. Eingereicht worden war die Klage von der Global Standard gGmbH als Standardgeber des GOTS (Global Organic Textile Standard). Die gemeinnützige Organisation ist als weltweit führender Standard für die gesamte Verarbeitung von Bekleidung und Heimtextilien aus Biofasern anerkannt.

Gegenstand der Berufungsentscheidung war, dass eine nicht GOTS-zertifizierte Textildruckerei GOTS-zertifizierte T-Shirts bedruckte und sie als zertifiziertes Endprodukt bewarb. Nach den Kriterien der Organisation ist jedoch jeder Verarbeitungsschritt – vom Nachernteverfahren über das Spinnen, Weben und Färben bis hin zur Veredelung – zertifizierungspflichtig. Dies wurde durch das Urteil bestätigt. Zur Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass die Marke GOTS als Gütezeichen angesehen sei und durch das Bedrucken die Gefahr bestünde, dass die Textilien danach nicht mehr den ökologischen Vorgaben des GOTS entsprächen. Durch die nicht zertifizierte Weiterverarbeitung könne das Ansehen des GOTS geschwächt werden und dies stelle eine rechtsverletzende Handlung dar. „Dieses Urteil ist bahnbrechend“, so Claudia Kersten, GOTS Managing Director. „Die Richter würdigen damit das Qualitätsversprechen eines GOTS-Produkts, über die ganze Kette zertifiziert zu sein. Das schützt die Verbraucher und auch die Unternehmen, die richtig handeln, indem sie sich zertifizieren lassen.“

www.global-standard.org

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