werbeartikel nachrichten paragraphenzeichen wa media e letter kleiner - EU: Verbot von Einwegplastik verabschiedetDie EU-Mitgliedstaaten haben am 21. Mai 2019 im Europäischen Rat endgültig grünes Licht für neue Richtlinien zu Einwegplastikprodukten gegeben. Mit der förmlichen Annahme der neuen Vorschriften ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Richtlinie zu Einwegkunststoffartikeln baut auf geltendem EU-Abfallrecht auf und legt für bestimmte Artikel und Verpackungen strengere Regeln fest, um die Vermüllung der Meere einzudämmen. Die Verwendung bestimmter Einwegprodukte aus Plastik, für die es Alternativen gibt, wird bis 2021 verboten, darunter Plastikteller und -besteck sowie Trinkhalme, Ballonhaltestangen und Wattestäbchen aus Kunststoff. Neue Regeln gelten auch für das Recycling von Plastikflaschen und sogenannter oxo-abbaubarer Kunststoffe. Ebenfalls eingeleitet werden Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Lebensmittelverpackungen und Getränkebechern aus Kunststoff sowie die besondere Kennzeichnung und Etikettierung bestimmter Produkte. Als Zielvorgabe für Plastikflaschen haben die EU-Mitgliedstaaten vereinbart, bis 2029 eine Sammelquote von 90% und bis 2025 einen Recyclinganteil von 25% zu erreichen, der bis 2030 auf 30% gesteigert werden soll. Zudem müssen die Deckel bei Getränkebehältern mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern fest an der Flasche angebracht sein.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre lang Zeit, um die Verbote und die Kennzeichnungspflichten in nationales Recht umzuwandeln. Die Bestimmung, dass die Verschlüsse an den Getränkebehältern befestigt sein müssen, muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden.

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