verpackung - VerpackG: 2.000 Verfahren eingeleitetSeit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) am 1. Januar 2019 sammelt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vierteljährlich die Daten der Hersteller zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und gleicht diese mit den Daten der für die Entsorgung zuständigen Systeme ab. Hersteller, die eine bestimmte Verpackungsmenge überschreiten, müssen einmal jährlich eine testierte Vollständigkeitserklärung abgeben. Zum 15. Mai d.J. gingen diese Erklärungen erstmals bei der ZSVR ein und wurden von der Behörde analysiert. Dabei stieß die Behörde in ca. 2.000 Fällen auf Ordnungswidrigkeiten, die gemäß § 26 VerpackG zusammen mit dem Beweismaterial an die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder übergeben wurden.

Zusätzlich zu den Verpflichteten selbst werden die Prüfer von Vollständigkeitserklärungen geprüft. Auch hier gab es laut ZSVR Defizite in der Anwendung der Leitlinien zur Prüfung und Abgabe der Erklärungen.

Bei Versäumnissen der Vorgaben des VerpackG drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro sowie ein Vertriebsverbot. Weitere Informationen zum VerpackG inklusive eines How-to-Guides zum Download finden sich auf der Website des ZSVR. Über die wichtigsten Belange für die Werbeartikelbranche klärt darüber hinaus der GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.) im Mitgliederbereich seiner Homepage auf. Aufgrund der massiven Folgen für die Werbeartikelbranche wurde das VerpackG bereits auf der Jahreshauptversammlung des GWW im Februar d.J. mit Stephan Pult, Referent der Kommunikation der ZSVR, und Dipl.-Wirtschaftsingenieur Sebastian Siebert vom Dienstleister take-e-way diskutiert. Einige vor Ort herausgearbeitete branchenspezifische Problemstellungen und Lösungsvorschläge wurden vom GWW an die ZSVR weitergeleitet. Bisher gibt es jedoch keine Stellungnahme seitens der Behörde.

www.gww.de
www.verpackungsregister.org

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