Zwischenablage014 - Endgültige Antidumpingzölle auf PorzellanDie Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 16. Juli 2019 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- und Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China ein. Die Anordnung erfolgt nach dem Abschluss einer Auslaufüberprüfung der bisherigen Antidumpingmaßnahme, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 erhoben wurde. Ausgenommen von der Regelung sind Gewürzmühlen, Kaffeemühlen und diverse Küchenwerkzeuge aus Keramik sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik, die ihren Ursprung in der VR China haben.

Die festgelegten Antidumpingzölle liegen je nach Hersteller zwischen 13,1 und 36,1%. Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Behörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Ohne ein solches Dokument findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollhöchstsatz von 36,1% Anwendung. Neue Hersteller können eine Aufnahme in die Liste der mitarbeitenden Unternehmen beantragen.

https://ec.europa.eu

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