Gutes Werkzeug kann das alltägliche Leben ungemein erleichtern. Auch als Werbeträger stehen Schraubendreher, Multitools & Co. hoch im Kurs. Damit es beim Gebrauch auch sicher zugeht und das Ergebnis zufriedenstellend ist, sind zuverlässige Produkte das A und O.

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Werkzeug spielt nicht nur im Leben von Berufshandwerkern eine bedeutende Rolle, auch der Otto-Normalverbraucher kommt nicht um den Gebrauch von Hammer, Messer oder Schraubenzieher herum. Wer als Unternehmen auf Werkzeuge als Werbeartikel setzt, signalisiert Zuverlässigkeit und Pragmatismus – natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Produkte halten, was sie versprechen. Im schlimmsten Fall kommt es durch defektes Equipment beim Werkeln zu Verletzungen, oft jedoch fallen die Arbeitsergebnisse einfach nicht zufriedenstellend aus oder die Handhabung ist ungemein anstrengend – was zu Unmut beim Anwender führen kann.

Yves Dähler, Head of Corporate bei Victorinox, weiß, dass es z.B. beim Einsatz von Allzweckwerkzeugen zu „unschönen Szenen“ kommen kann, sollte das Werkzeug unter Krafteinwirkung versagen. Um Gefahren für das leibliche Wohl weitgehend zu eliminieren, müssen bereits bei der Entwicklung und Herstellung von Werkzeugen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Ein funktionales Design, hochwertiger Stahl, präzise Verarbeitung und angemessene Endkontrollen garantieren ein qualitativ hochwertiges Produkt. Werden bei der Konstruktion diese Aspekte berücksichtigt, minimieren sich die Risiken einer ungeeigneten oder gar falschen Handhabung durch den Verbraucher. „Ein gutes Werkzeug erfüllt bei Gebrauch seinen Zweck zuverlässig und v.a. gefahrlos“, so Dähler. „Die Produkte sollten dabei möglichst so produziert werden, dass die Umwelt und die Mitarbeiter in der Produktion nicht belastet werden. Hinzu kommen gesetzliche Bestimmungen, die den Einsatz von gesundheitsgefährdenden Elementen wie Schwermetallen, Weichmachern und giftigen Farbstoffenn verbieten oder einschränken sowie natürlich Richtlinien zur Produktsicherheit.“

Im Dschungel der Gesetze

Hand- und Maschinenwerkzeuge fallen nicht in den Geltungsbereich einer entsprechenden EU-Richtlinie, stattdessen greifen die Regularien der allgemeinen Produktsicherheit. In Deutschland gilt seit 2011 das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) als Nachfolger des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG). Als zentrales Gesetzeswerk für den Vertrieb von Handwerkzeugen beruht das ProdSG auf der EU-Produktsicherheitsrichtline 2001/95 EG, entsprechende Gesetze gelten auch in anderen EU-Ländern. Das ProdGS gilt nicht speziell für Handwerkzeuge, sondern für alle Verbraucherprodukte, dementsprechend sind die Sicherheitsanforderungen sehr allgemein gehalten und werden für einzelne Werkzeuggruppen durch Normen konkretisiert (Beispiele s. Kasten). Der DINNormenausschuss Werkzeuge und Spannzeuge (FWS) regelt die nationale (DIN), europäische (CEN) und internationale (ISO) Normung auf den Gebieten Werkzeuge, Spannzeuge, Schleifmittel, ortsfeste Schleifmaschinen und Bedienteile. Über die DIN-Norm werden z.B. Sicherheitskriterien festgelegt. Darunter fallen u.a. die Materialgüte, die die Qualität der verarbeiteten Werkstoffe beschreibt, das Drehmoment, die sichere Befestigung von Stielen oder die Sicherheitsfaktoren bei rotierenden Werkzeugen. Desweiteren bestimmen die DIN-Normen die Mindestqualitätskriterien in Bezug auf Standzeit und Lebensdauer der Werkzeuge.

„Für Werkzeuge, wie Victorinox sie produziert, gibt es keine internationalen oder branchenüblichen Normen, die Branche ist dafür einfach zu klein“, erläutert Dähler. „Daher setzen wir bei der Prüfung ausschließlich auf selbstentwickelte Tests, in die unsere über einhundertjährige Erfahrung seit der Entwicklung des ersten Soldatenmessers um 1891 mit eingeflossen ist. Diese Tests umfassen die Prüfung der einzelnen Komponenten als auch des fertigen Bauteils. Dabei geht es nicht nur darum, die Qualität der Fertigungsprozesse sicherzustellen, sondern auch um die notwendige Strapazierfähigkeit der Produkte, damit das Werkzeug während seiner ganzen Lebensdauer sicher eingesetzt werden kann. Wir prüfen überwiegend mit eigens dafür konstruierten Vorrichtungen.“

Fiskars Classic Schere Mood 02 - Hammerhart geprüft

Jede Schere muss den sogenannten Falltest bestehen, um sicherzustellen, dass sie nicht zersplittert oder sich unbeabsichtigt öffnet.

Fiskars Axt Mood 02 - Hammerhart geprüft

Damit es z.B. beim Holzhacken nicht zu unschönen Szenen kommt, sind die Anforderungen an Werkzeuge im ProdSG definiert.

Mehrfach abgesichert

Der Werkzeughersteller Fiskars prüft seine Produkte sowohl intern als auch durch unabhängige Prüfinstitute. „In unserem Werk in Billnäs in Finnland existiert ein eigenes Testlabor. Hier prüfen Entwickler alle Produkte bereits während ihrer Entwicklung auf Herz und Nieren, auch in Langzeittests“, erläutert Alexander Francke, Vice President Sales Functional EMEA South von Fiskars. „Auch auf den Markt gebrachte Produkte werden regelmäßig getestet, um sie zu verbessern. Seit 1977 prüft die VPA Remscheid unsere Werkzeuge, die im deutschen Markt in Verkehr gebracht werden, und zertifiziert sie mit dem Siegel für Geprüfte Sicherheit.“ Ein gängiger Test ist z.B. der Falltest bei Scheren: Dabei wird eine Garten-, Näh- oder Haushaltsschere aus einer fest definierten Höhe auf einen harten Boden fallen gelassen. Die Schere darf sich dabei nicht öffnen oder gar zersplittern, sonst bestünde die erhöhte Gefahr, dass der Benutzer versehentlich beim Aufheben in die Klinge greift und sich verletzt. In den internen Testverfahren von Fiskars werden die Werkzeuge zudem über den reinen Sicherheitsaspekt hinaus geprüft: Das Augenmerk liegt zusätzlich auf Ergonomie und Handhabung der Produkte, um eine optimale Entlastung des Anwenders zu erreichen. Ziel der Tests ist stets, ein Höchstmaß an Sicherheit und Komfort zu gewährleisten.

Erfüllt ein Produkt die nötigen Voraussetzungen, darf es mit dem Zeichen für Geprüfte Sicherheit (GS-Prüfzeichen) zertifiziert werden. Ein fertiges Produkt wird nur dann ausgezeichnet, wenn von einer zugelassenen, unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchgeführt wurde und diese bestätigt, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des ProdSG entspricht (s. § 21 Abs. 1 ProdSG). „Als objektive Prüfstelle zur Beurteilung der Produktqualität ist die VPA Remscheid mit der Werkstoff- und Bauteilprüfung, Schadensfallanalyse sowie der Vergabe von Prüfzertifikaten vertraut. Dies umfasst auch die Berechtigung zur Vergabe des GS-Prüfzeichens auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes. Voraussetzung hierfür ist eine Akkreditierung durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) sowie die Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als GSPrüfstelle für technische Arbeitsmittel“, weiß Francke. Darüber hinaus kontrollieren die Prüf- und Zertifizierungsstellen, dass die in Verkehr gebrachten Serienprodukte mit dem ursprünglich geprüften Baumuster übereinstimmen (Kontrollmaßnahmen, siehe § 21 Abs. 5 ProdSG). Der Hersteller muss jedoch nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung seines Produktes in Betracht ziehen, sondern auch vorhersehbare Verwendungen durch den Anwender. Wenn es beim Heimwerken z.B. schnell gehen muss, kann es passieren, dass die Zange prompt zum Hammer umfunktioniert wird – auch diese abweichende Handhabung muss berücksichtigt werden. Die Leitlinien LV 46 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik geben Hinweise zur einheitlichen Auslegung des ProdGS durch die Marktaufsichtsbehörden. Darin ist z.B. festgelegt, dass alle Produkte mit der vollständigen Anschrift des Herstellers gekennzeichnet werden müssen.

Um zuverlässige Verbraucherprodukte zu produzieren, müssen Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler eng mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten. Dieses Vorgehen garantiert, dass unsichere Produkte den Behörden gemeldet werden, und die verwendungsfertigen Produkte erst dann mit dem GS-Zeichen versehen werden, wenn das Zeichen von einer genehmigten GS-Stelle vergeben wurde.

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Victorinox setzt bei der Prüfung seiner Multitools auf selbstentwickelte Tests, die sowohl die genaue Prüfung der einzelnen Komponenten als auch des fertigen Produkts umfassen.

Prüfsiegel der Werkzeugbranche

Unabhängig vom GS-Prüfsiegel gibt es teils branchenspezifische Prüfsiegel, wie z.B. die vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) ins Leben gerufenen Prüfsiegel „KWF-Standard“ und „KWFProfi“ für Werkzeuge für die Forstwirtschaft. Letztere werden im Rahmen praktischer Tests im Wald auf ihre Tauglichkeit geprüft. Kriterien sind z.B. Materialbeschaffenheit, Tragekomfort oder Gewicht. Dabei bedient das „KWF-Standard”-Siegel v.a. die Bedürfnisse von sogenannten Gelegenheitsanwendern, die z.B. ein paar Mal im Jahr Feuerholz hacken. Werkzeuge speziell für die Forstwirtschaft erhalten das „KWF-Profi“-Siegel. Sie entsprechen den aktuellen technischen, ökonomischen, sicherheitsrelevanten, ergonomischen und ökologischen Standards. Solche ausdifferenzierten Prüfsiegel existieren jedoch nicht in allen Bereichen der Werkzeugbranche. „Es gibt Gütesiegel für einzelne Werkzeuge, wie Schraubendreher, Zangen oder auch für die ganze Branchen wie die Forstwirtschaft, für Multitools jedoch nicht“, erklärt Dähler. Bei Victorinox greift dafür ein Gütesiegel der etwas anderen Art, so Dähler weiter: „Als Familienunternehmen bürgt die Eigentümerfamilie mit ihrem Namen, was ein klares Bekenntnis zu höchster Qualität ist. Wir möchten nicht nur gute und sichere Produkte anbieten, sondern die Kunden mit einem umfassenden Dienstleistungspaket durchs Leben begleiten. Alle Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und stecken viel Leidenschaft und Ressourcen in die einzelnen Produktionsschritte, ganz besonders in die Endprüfung. So wird jedes Werkzeug einer manuellen Endkontrolle unterzogen, um sicherzustellen, dass alles, was unsere Fabrik verlässt, unserem Qualitätsverständnis entspricht.“

Hoher Standard

Prüfsiegel erweisen sich also als guter Anhaltspunkt für Qualität und Sicherheit. Ein weiteres Indiz für einen hohen Produktstandard ist die freiwillige Herstellergarantie: Für seine Taschenmesser und Multitools gibt Victorinox eine zeitlich unbegrenzte Garantie auf Material- und Fabrikationsfehler, Fiskars gewährt bei Premiumprodukten bis zu 25 Jahre. „Zudem sollten potentielle Käufer die Werkzeuge unbedingt selbst in die Hand nehmen, hierbei merkt man oft sofort einen Unterschied in der Qualität. Ebenso hilfreich kann ein Blick auf das Preisschild sein. „In der Regel ist das Angebot der Premiummarken höherpreisiger, aber auch hochwertiger“, so Francke. „Bei einem Werbeartikel steht natürlich im Mittelpunkt, dass der Besitzer am Produkt Freude hat – es sollte aber auch dem Image und dem Qualitätsverständnis des werbenden Unternehmens entsprechen. Hier steht Victorinox ganz klar für Qualität anstatt Quantität“, ergänzt Dähler, und rät: „Lieber mal eine schöne Rose aus der lokalen Gärtnerei schenken als ein Taschenmesser mit 15 Funktionen für drei Euro, das schon beim Auspacken in seine Einzelteile zerfällt.“

// Joanna Meißner

Bildquelle: Fiskars (2), Shutterstock/UfaBizPhoto (1); Victorinox (2)

Jedem Werkzeug seine Norm

Auch im Werkzeugbereich schaffen DIN-Normen Klarheit über bestimmte Produkt-Eigenschaften, erleichtern den freien Warenverkehr und setzen die Maßstäbe, vor deren Hintergrund Werkzeuge auf ihre Sicherheit geprüft werden. Für die verschiedenen Werkzeugarten existiert eine Vielzahl von Normen. Detaillierte Anforderungen an Latthämmer aus Stahl werden z.B. in DIN 1193 konkretisiert: Die Hämmer müssen entsprechend der Norm entweder mit Holzstiel und Haltefeder oder mit einem Stahlrohrstiel hergestellt werden. Zudem muss ein Holzstiel-Hammer bei einer Gesamtlänge von 35 cm über eine 2,6 cm breite Schlagfläche verfügen. Die Gesamtlänge eines Latthammers mit Stahlrohrstiel liegt bei 32 cm mit einem Spielraum von 10 cm. Beide Hammer-Varianten – ohne Stiel und Stielbefestigung – müssen 600 g mit einem Toleranzbereich von 40 g wiegen. Klassische Greif- und Schneidzangen werden in der DIN ISO 9243 definiert, darunter Griff- und Schneiderlänge. Außerdem muss der Stahl eine Mindesthärte von 45 Rockwell (HRC) erfüllen. Für schlichte Einmaulschlüssel gilt die DIN 894. Abhängig von der jeweiligen Schlüsselweite gibt es festgelegte Längen und Breiten, die vom Hersteller eingehalten werden müssen. Bei einer Schlüsselweite von z.B. 18 mm ergibt sich eine Gesamtlänge zwischen 155 mm und 175 mm sowie eine Breite von 6,5 mm. Zusätzlich müssen die Einmaulschlüssel grat- und zunderfrei sowie dauerhaft korrosionsgeschützt sein.

 

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