werbeartikel nachrichten paragraphenzeichen wa media e letter kleiner - Abmahnwesen: Gesetzgeber erschwert MissbrauchAm 9. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs gebilligt, das der Bundestag bereits am 10. September d.J. verabschiedet hatte. Es soll u.a. dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage entziehen und insbesondere Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen vor den Folgen wettbewerbsschädlicher Massenabmahnungen schützen.

Dazu beseitigt das Gesetz finanzielle Fehlanreize. Kosten für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie vergleichbaren Vereinen sind einer Pressemitteilung des Bundesrats zufolge künftig nicht mehr erstattungsfähig. Auch die Vereinbarung von Vertragsstrafen schon bei erstmaliger Abmahnung ist nicht zulässig.

Stellt sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt heraus oder enthält sie nicht die erforderlichen Informationen – wie es z.B. bei unsauber oder vorformulierten Abmahnschreiben der Fall sein kann –, können die Betroffenen vom Abmahnenden die Erstattung ihrer Kosten verlangen. So sollen v.a. Massenabmahnungen verhindert werden, deren Zweck vorrangig die Einnahme von Gebühren und Vertragsstrafen ist. Auch Wirtschaftsverbände können Ansprüche nur noch geltend machen, wenn sie auf einer Liste als qualifiziert eingetragen sind.

www.bundesrat.de

printfriendly pdf email button md - Abmahnwesen: Gesetzgeber erschwert Missbrauch