Paragraph 250x154 e1418213709798 - Werbeverbot für bestimmte Produkte im SaarlandDie saarländische Landesregierung hat ein Werbeverbot für Produkte verhängt, die nicht zur Grundversorgung oder zum täglichen Bedarf gehören. Das Verbot ist Teil der neuen Corona-Verordnung des Saarlandes und gilt seit dem 22. Februar für alle Handelsbetriebe, die während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können.

Das Saarland ist das erste Bundesland, das ein Werbeverbot dieser Art beschlossen hat. SB-Warenhäuser, Vollsortimentsgeschäfte, Discounter und Supermärkte dürften weiterhin Mischsortimente anbieten und diese – auch in Form von Aktionsangeboten – verkaufen. „Ein Bewerben über das Betriebsgelände hinaus von Warenarten oder Sortimenten, die nicht zum in der Verordnung definierten täglichen Gebrauch zählen, ist verboten“, heißt es in einer Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums. „Die freiwillige Selbstverpflichtung hat nicht bei allen zu einem Umdenken geführt – viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürfen, haben auch in den vergangenen Tagen nicht auf teilweise umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet“, begründete die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger die Maßnahmen. „Das führt nicht nur zu größeren Kundenströmen, während unser drängendstes Ziel noch immer lautet, Kontakte zu vermeiden. Es ist auch unsolidarisch den Fachgeschäften gegenüber, die zurzeit geschlossen bleiben müssen.“

Die neuen Regelungen gelten zunächst bis zum 28. Februar. Handelsbetriebe, die gegen das Werbeverbot verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen.

www.saarland.de

printfriendly pdf email button md - Werbeverbot für bestimmte Produkte im Saarland