frank dangmann gww 2021 - Lieferkettengesetz: GWW ruft zum Dialog auf

Frank Dangmann

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode im Herbst 2021 soll in den kommenden Wochen das bundesweit gültige sogenannte Lieferketten-/Sorgfaltspflichtgesetz beschlossen werden. Im Kern geht es bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung darum, Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen zu definieren, um so auf die Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage einzuwirken. Bislang wurden im Nationalen Aktionsplan von 2016 Erwartungen an Unternehmen formuliert, in angemessener Weise die menschenrechtlichen Risiken in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu ermitteln. Da lediglich ein kleiner Teil der Unternehmen (zwischen 13 und 17%) die Anforderungen erfülle, so die Verfasser des Gesetzesentwurfs, soll das neue Gesetz in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichten, ihrer „Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht besser nachzukommen.“ Das helfe zum einen, die Menschenrechte in den Lieferketten zu stärken, und sorge zum anderen für einen fairen Wettbewerb.

In der Wirtschaft regt sich jedoch Widerstand gegen den bislang ausgearbeiteten Gesetzentwurf. „Das Ziel – die Wahrung der Menschenrechte in der Lieferkette – ist ehrenwert. Aber der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf droht, eher die bürokratischen Auflagen für deutsche Unternehmer zu erhöhen, als die Lage der Menschen in den Entwicklungsländern zu verbessern“, formuliert Frank Dangmann, erster Vorsitzender des GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.) seine Bedenken. „Deutsche Unternehmen halten schon heute hohe Standards ein, wenn das Gesetz Geschäftsverlagerungen zu Lieferanten aus anderen Märkten (z.B. China) auslöst, ist den Menschenrechten noch weniger geholfen.“

Konkrete Kritikpunkte an dem Gesetz hat der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), in dem auch der GWW organisiert ist, ausgemacht: Neben mehreren begrifflichen Unbestimmtheiten und einer Ausweitung der ursprünglichen Sorgfaltspflichten – z.B. den Einbezug von umweltbezogenen Pflichten und die Erweiterung der Wertschöpfungskette auf mittelbare Zulieferer – sei insbesondere die Lage der KMU nicht hinreichend berücksichtigt. Zwar sieht der Gesetzentwurf vor, zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und später 1.000 Mitarbeitern in die Sorgfaltspflicht zu nehmen. Die Praxis bei ähnlich gelagerten Pflichten zeigt aber, dass die Konzerne diese Pflichten an ihre Zulieferer weitergeben werden. Davon betroffen wären dann auch die zahlreichen Unternehmen der Werbeartikelbranche, für die der dann folgende bürokratische Akt kaum zu stemmen sein dürfte. „Der vorliegende Gesetzesentwurf birgt für kleinere und mittlere Unternehmen erhebliche rechtliche Risiken und einen nicht leistbaren finanziellen und personellen Aufwand, um die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bis ins letzte Glied von international verflochtenen Liefer- und Produktionsketten sicherzustellen“, konstatiert Dangmann, der noch einen weiteren Aspekt unterstreicht: „Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten müssen einheitlich global, aber zumindest auf EU-Ebene geregelt werden, ein deutscher Alleingang schwächt die nationale Wirtschaft, kreiert ein neues Bürokratiemonster und fördert nicht die Sorgfalt in der Lieferkette.“

Der GWW bittet daher seine Mitglieder, den Dialog mit den Entscheidungsträgern der Politik zu suchen, und hat auf seiner Website ein Musterschreiben des BGA als Formulierungshilfe verlinkt, mit dem sich Mitglieder an die MdB aus ihren Wahlkreisen wenden können, um auf die Entscheidungsfindung einzuwirken. Darin werden die Politiker aufgefordert, „mehr unternehmerische Realität“ im Lieferkettengesetz zu verankern und sich für „den Schutz deutscher KMU“ einzusetzen. Insbesondere der bürokratische Aufwand durch den Einbezug der mittelbaren Zulieferer und die Auswirkungen des Spill-Over-Effekts, bei dem große Unternehmen ihre Pflichten an kleinere abtreten können, werden angeprangert.

Einige GWW-Mitglieder haben ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten bereits angeschrieben und auch z.T. interessierte Reaktionen erhalten. Andere, so der Wunsch des GWW, sollen folgen. Die Zeit drängt dabei: Die erste Lesung im Bundestag ist für den 23. April vorgesehen, die Behandlung in den Ausschüssen soll bis zum 19. Mai 2021 abgeschlossen sein. Am 20. und 21. Mai kommt es dann zur zweiten und dritten Lesung im Bundestag.

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