gww lieferkettengesetz neu - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossenDer Bundestag hat am 11. Juni 2021 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen. Das Gesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.

Gerade wegen des Einbezugs „mittelbarer Zulieferer“ hatte der GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.) gegen den Gesetzentwurf opponiert. Zwar sähe der Gesetzentwurf vor, zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und später 1.000 Mitarbeitern in die Sorgfaltspflicht zu nehmen, die Praxis bei ähnlich gelagerten Pflichten zeige aber, dass die Konzerne diese Pflichten an ihre Zulieferer weitergeben werden, so der GWW. Davon betroffen wären dann auch die zahlreichen Unternehmen der Werbeartikelbranche, für die der dann folgende bürokratische Akt kaum zu stemmen sein dürfte.

Daher hat sich der GWW in Person des Vorsitzenden Frank Dangmann frühzeitig in die Gremien des BGA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.) mit eingebracht und gemeinsam mit dem Dachverband, 19 weiteren Verbänden und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) eine Anzeige in überregionalen Tageszeitungen geschaltet, die Stellung gegen den Gesetzesentwurf bezog.

Mit dem nicht zustimmungspflichtigen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz befasst sich der Bundesrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 25. Juni 2021. Das Gesetz kann dann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten voraussichtlich im Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

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