Paragraph 250x154 - Urteil: Irreführung durch eigene „Bio-Siegel“Das OLG München hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung eines Unternehmens mit einem selbstgestalteten Bio-Logo unzulässig war (Urteil v. 9. Dezember 2021, Az. 6 U 1973/21). Das beklagte Unternehmen hatte im Internet und in Anzeigen ein hauseigenes Bio-Logo für Kräuter- und Arzneimitteltees verwendet. Die Wettbewerbszentrale hatte daraufhin die Werbung als irreführend beanstandet, da sie den Eindruck erwecke, dass es sich um ein von Dritten aufgrund konkreter objektiver Vorgaben und Kontrollen vergebenes Siegel handele. Das beklagte Unternehmen sah in dem Logo hingegen einen Qualitätshinweis, der vergleichbar einer Marke verwendet worden sei und lediglich auf die Bio-Qualität hinweise. Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation der Wettbewerbszentrale.

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