Paragraph 250x154 - EU-Parlament: Neue Regeln zur ProduktkennzeichnungAm 11. Mai 2023 gab das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit grünes Licht für einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Produktkennzeichnung und -haltbarkeit sowie zur Unterbindung irreführender Angaben. Der vom Parlament gebilligte Verhandlungsvorschlag für den Rat sieht vor, dass allgemeine umweltbezogene Angaben wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder auch „öko“ künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn die beworbene Eigenschaft detailliert nachgewiesen wird. Außerdem sollen Umweltaussagen verboten werden, die ausschließlich auf der Grundlage von Emissionsausgleichssystemen getroffen werden. Das Gleiche gilt für andere irreführende Praktiken, z. B. Behauptungen über das gesamte Produkt, die nur auf einen Teil des Produkts zutreffen. Künftig will das Parlament nur noch Nachhaltigkeitssiegel zulassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite eingeführt wurden.

Die neue Regelung enthält zudem u.a. ein Verbot von Konstruktionsmerkmalen, die die Lebensdauer eines Produkts einschränken oder bewirken, dass es schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktioniert.

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