Unternehmen, die Medizinprodukte wie Pflaster, Erste-Hilfe-Sets oder Mundschutz-Masken als Werbeartikel vertreiben, müssen die geltenden Vorschriften der Medizinprodukteverordnung beachten. Der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e. V. (GWW) warnt vor den schwerwiegenden Folgen eines Verstoßes gegen diese Richtlinien. Um seine Mitglieder zu informieren und möglichem Schaden vorzubeugen, bietet der GWW in Zusammenarbeit mit Marc Sauer, Geschäftsführer der Medical promotion by Gramm medical healthcare, zwei Webinare zum Thema „Medizinprodukte als Werbemittel“ an.

gww workshop medi 1 - GWW-Webinar zu Medizinprodukten

So geht’s: Beispiel für ein gesetzeskonformes, deutlich gekennzeichnetes und zulässiges Medizinprodukt.

gww workshop medi 2 - GWW-Webinar zu Medizinprodukten

So bitte nicht – es fehlen wesentliche Angaben wie die zum Hersteller, zur Artikel- und Seriennummer.

Die Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation, MDR) legt europaweit strenge gesetzliche Vorgaben für die Einfuhr, Produktion und den Vertrieb von Medizinprodukten fest. Auch Hersteller von Werbeartikeln und Werbeartikelhändler müssen sich an diese Richtlinien halten, wenn sie Medizinprodukte im Sortiment haben. Eine der wichtigsten Vorgaben betrifft laut GWW die Kennzeichnung der Medizinprodukte. Sie müssen in der Sprache des jeweiligen Landes beschriftet sein, in dem sie vertrieben werden. Bei Verstoß drohen schwerwiegende Konsequenzen: Ein Händler, der mit unzulässig gekennzeichneten Medizinprodukten handelt, haftet für mögliche gesundheitliche Probleme beim Anwender und kann möglicherweise strafrechtlich belangt werden. Eine Rückrufaktion und der juristische Prozess würden hohe Kosten verursachen und das Image des Händlers beschädigen.

Das Webinar „Medizinprodukte als Werbemittel“ findet sowohl am 6. als auch am 20. Juli 2023 statt. Die Teilnahme ist GWW-Mitgliedern vorbehalten und kostenfrei. Anmeldungen sind per E-Mail an die GWW-Geschäftsstelle möglich.

www.gww.de

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