Paragraph 250x154 - „Wachstumschancengesetz“ verzögert sichDas geplante „Wachstumschancengesetz“ wird voraussichtlich in 2023 nicht mehr verabschiedet werden. Wegen des fehlendes Haushalts 2024 konnten sich Vertreter von Bund und Ländern nicht auf einen Kompromiss einigen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz „Wachstumschancengesetz“, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern und Impulse zu setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren können. Für die Werbeartikelbranche von Bedeutung: Der Entwurf sieht u.a. die Anhebung der Freigrenze für Sachzuwendungen von derzeit 35 Euro auf zukünftig 50 Euro vor (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG).

Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits zugestimmt. Die Länder aber äußerten Befürchtungen bezüglich möglicher hoher Steuerausfälle und hatten daher in einer Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Allerdings: Der Vermittlungsausschuss wird in 2023 voraussichtlich nicht mehr tagen, wie mehrere Medien, darunter die Tagesschau, berichten. Interne Gespräche, bei denen nach einer Lösung gesucht wurde, scheiterten, da die Rahmenbedingungen für den Haushalt 2024 nicht geklärt seien.

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