Paragraph 250x154 - Wachstumschancengesetz beschlossenBundestag und Bundesrat haben dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstumschancengesetz, beinhaltet Maßnahmen wie steuerliche Entlastungen und den Abbau bürokratischer Hürden, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern. Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetzespaket Anreize für Investitionen schaffen und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Nachdem der Bundestag das Gesetz bereits am 17. November 2023 beschlossen hatte, äußerten die Länder Bedenken, und der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an. Dieser befasste sich am 21. Februar 2024 mit dem Gesetzespaket und nahm ein Verhandlungsergebnis zu einem stark reduzierten Wachstumschancengesetz an, das eine Zustimmung im Bundestag (23. Februar) und im Bundesrat (22. März) fand.

Insgesamt hat das Wachstumschancengesetz offiziellen Angaben zufolge ein Entlastungsvolumen von 3,2 Mrd. Euro. Der ursprüngliche Regierungsentwurf zum Gesetz hatte ein Entlastungsvolumen von insgesamt 6,3 Mrd. Euro vorgesehen. Von besonderer Bedeutung für die Werbeartikelbranche ist die Anhebung der Freigrenze für Sachzuwendungen von derzeit 35 Euro auf zukünftig 50 Euro (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG).

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