Die Ankündigung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) der Europäische Kommission hat auch in der Werbeartikelbranche für viele Diskussionen gesorgt. Ziel der EUDR ist die Regulierung des Handels mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen könnten. Dazu gehören Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Gummi und einige ihrer Folgeprodukte wie Leder, Schokolade, Reifen oder Möbel.
Zahlreiche offene Fragen und Unklarheiten hinsichtlich der Umsetzung der Verordnung haben nun dazu geführt, dass die EU-Kommission letzte Woche eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwölf Monate vorgeschlagen hat. Der deutsche Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), hatte solch eine Verlängerung bereits im September gefordert: „Die Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, um sich vorzubereiten.“
Die Fristverlängerung soll nun eine reibungslose Einführung der Verordnung gewährleisten. Zusätzliche Leitlinien und ein neuer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit soll Mitgliedstaaten und Drittländern bei der Umsetzung der EUDR helfen. Die Leitlinien bieten Unternehmen und Durchsetzungsbehörden detaillierte Anweisungen und sollen zentrale Begriffe wie „Waldschädigung“, „Marktteilnehmer“ im Anwendungsbereich der Verordnung und „Inverkehrbringen“ klarstellen. Zudem wurde eine aktualisierte Liste häufig gestellter Fragen veröffentlicht.
Sollte das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen, würden die Vorschriften am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und am 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen verbindlich. Das IT-System, bei dem Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen registrieren müssen, wird ab November 2024 bereitstehen und soll im Dezember 2024 voll einsatzfähig sein.



