shutterstock 2308248077 - Verpackungssteuer ist rechtmäßigIn einer Pressemitteilung vom 22. Januar 2025 bestätigt das Bundesverfassungsgericht die in Tübingen erhobene Verpackungssteuer. Nach der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Verpackungssteuersatzung erhob die Stadt Tübingen als erste Gemeinde Deutschlands eine Verbrauchsteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen sowie nicht wiederverwendbares Geschirr und Besteck, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als Take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden. Zur Entrichtung der Steuer ist der Endverkäufer von entsprechenden Speisen und Getränken verpflichtet. Einwegverpackungen werden danach mit 50 Cent besteuert, Strohhalme oder Einwegbesteck mit 20 Cent. Verpackungen, die in Restaurants für Essensreste genutzt werden, sind von der Steuer ausgenommen.

Ein McDonalds-Restaurant aus Tübingen hatte daraufhin gegen die Steuer auf Einwegverpackungen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und stellte einen Normenkontrollantrag, den das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2023 im Wesentlichen ablehnte. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Mit dem am 22. Januar 2025 veröffentlichten Beschluss wies der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) zurück.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Kommunen grundsätzlich das Recht haben, eine Verpackungssteuer einzuführen, könnte laut Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Signalwirkung für weitere Kommunen haben, die eine solche Steuer einführen möchten – sie haben nun Rechtssicherheit. Seit Anfang 2025 gibt es auch in Konstanz eine Verpackungssteuer, Freiburg, Heidelberg, Ulm, Köln, Göttingen, Gießen, Hannover und weitere Städte sind in Vorbereitungen oder prüfen die Verpackungssteuer, der BUND fordert sogar eine bundesweite Einführung.

Im Einführungsjahr nahm die Stadt Tübingen allein durch die Verpackungssteuer laut BUND fast 1 Mio. Euro ein, die in den städtischen Haushalt flossen und u.a. für Müllentsorgung und weitere Umweltmaßnahmen verwendet wurden. Außerdem unterstützte die Stadt Betriebe bei der Umstellung von Ein- auf Mehrwegverpackungen finanziell. Deutschland verursache innerhalb der EU mit 19,7 Mio. Tonnen (2021) die größte Menge Verpackungsmüll, so der BUND.

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