EU Lieferkettengesetzes textbild - Abschwächung des EU-LieferkettengesetzesDas Europäische Parlament hat am 16. Dezember 2025 eine weitreichende Reform der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD) verabschiedet.

Der Rechtsausschuss des Parlaments und Vertreter der Mitgliedstaaten hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromiss geeinigt, der nun von der Mehrheit der Abgeordneten bestätigt wurde. Ziel ist es, den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.

Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet der Deal eine deutliche Entlastung. Zugleich bleibt die Verpflichtung zur Transparenz und unternehmerischen Verantwortung für die größten Akteure bestehen.

Nachhaltigkeitsberichtspflichten sollen künftig nur für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Mio. Euro gelten. Sorgfaltspflichten zur Eindämmung negativer Sozial- und Umweltwirkungen in der Lieferkette würden nur für sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und über 1,5 Mrd. Euro Umsatz greifen. Für nicht-europäische Unternehmen sollen die gleichen Umsatzschwellen für Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU gelten.

Die Neuregelung muss noch von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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