Maerchenschloss Neuschwanstein - Bayern verliert Markenrechtsstreit vor EuG

Das Märchenschloss Neuschwanstein in Schwangau.

Der Freistaat Bayern hat einen Streit über die Markenrechte für Schloss Neuschwanstein vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) verloren, wie das Gericht Mitte Oktober 2024 bekannt gab. Der Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise hatte die Marke Neuschwanstein 2019 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (Euipo) u.a. für Schmuck, Souvenirartikel, Haushaltswaren und Kleidung eintragen lassen. Mit der Begründung, nach deutschen Gesetzen die älteren Rechte an der Geschäftsbezeichnung „Neuschwanstein“ zu haben, wollte der Freistaat die Eintragung für nichtig erklären lassen. Der Antrag wurde jedoch vom Euipo abgelehnt. „Bayern habe nicht nachgewiesen, dass es die Marke auch außerhalb vom örtlichen Geschäftsverkehr nutze. Ebenfalls sei nicht nachgewiesen worden, dass Bayern die entsprechenden Rechte nach deutschem Recht erworben habe“, so die Begründung seitens des Amtes.

Die Richter des EuG folgten dem Urteil des Euipo nun größtenteils, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann jedoch noch gegen das Urteil vorgegangen werden.

Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt seit Jahren: 2018 entschied der Europäische Gerichtshof schon einmal über die Marke Neuschwanstein. Damals gewann der Freistaat und durfte damit weiterhin Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiele oder Porzellantassen verlangen.