Die Könitz Porzellan GmbH befindet sich in einem schutzschirmähnlichen Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung nach deutschem Insolvenzrecht. Wie das Traditionsunternehmen aus dem thüringischen Könitz Anfang November 2025 vermeldete, liegt das Verfahren in einem langjährigen Rechtsstreit in Frankreich begründet, der sich derzeit in zweiter Instanz befindet. koenitz textbild - Könitz Porzellan: Eigenverwaltungsverfahren

Zwischenzeitlich sei es, laut Unternehmen, überraschenderweise mit dem erstinstanzlichen Urteil zu einer Kontenpfändung gekommen. „Um das Unternehmen zu schützen, waren wir gezwungen dieses Verfahren in Eigenverwaltung zu beantragen, damit das Geld nicht ins Ausland abfließt und der normale Geschäftsbetrieb weiterlaufen kann. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben,“ so Könitz-Geschäftsführer Turpin Rosenthal. „Wir gehen davon aus, im ersten Quartal des kommenden Jahres erfolgreich aus dem Verfahren austreten zu können.“ Der operative Geschäftsbetrieb sei laut Rosenthal nicht betroffen. „Wir produzieren weiter für unsere weltweiten Kunden, unser Markensortiment Könitz sowie unsere Sonderanfertigungen.“

Die Anfänge von Könitz Porzellan reichen bis ins Jahr 1909 zurück. Die Könitz Gruppe produziert an verschiedenen Standorten weltweit und liefert über eigenen Tochterfirmen und Vertriebspartner in alle Kontinente. Zur Könitz Gruppe gehören neben Könitz Porzellan, dem Becherspezialisten, die Marke Waechtersbach mit seinen farbigen Tischkonzepten sowie die Wiedemannsche Druckerei AG.

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