verpackg - VerpackG: Vereinfachung für die Branche

Hatte gute Nachrichten für die Branche: Stephan Pult von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Wie im Rahmen des GWW-Summermeetings am 26. September 2019 – dem Vortag zur GWW-Trend – bekannt wurde, hat der GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.) eine entscheidende Änderung im Zusammenhang mit dem VerpackG für die Werbeartikelbranche bewirkt.

Stephan Pult, Referent der Kommunikation der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), hielt einen Vortrag über das neue Gesetz, das seit dem 1. Januar 2019 gültig ist. Schon im Februar auf der Jahreshauptversammlung des GWW hatte Pult über die Auswirkungen des VerpackG referiert. Damals wurden einige der branchenspezifischen Probleme, die das Gesetz nach sich zieht, thematisiert. Der GWW hat daraufhin für mehrere der Problemstellungen Lösungsvorschläge erarbeitet und diese an die ZSVR weitergereicht. Pult konnte nun verkünden, dass einer der Lösungsvorschläge nach Prüfung durch die Rechtsabteilung des ZSVR angewandt werden kann. So ist es möglich, dass auf Werbeartikeln nur das werbende Unternehmen erkennbar ist, wenn zusätzlich die LUCID-Nummer des Inverkehrbringers aufgedruckt wird. Das werbende Unternehmen selbst muss dann nicht beim ZSVR registriert sein. Fünf Vorschläge zur Kennzeichnung hat der GWW erarbeitet, alle fünf können verwendet werden.

www.gww.de
www.verpackungsregister.org

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