gww logo 2019 300x200 - GWW: Aufruf zur EntbürokratisierungDer Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. (GWW) ruft seine Mitglieder dazu auf, auf politischer Ebene aktiv zu werden und gegen die bestehenden Aufzeichnungspflichten sowie die steuerliche Belastung beim Einsatz von Werbeartikeln vorzugehen.

Hintergrund des Apells ist die u.a. vom Gesamtverband geforderte Einführung einer objektbezogenen Freigrenze für Geschäftspräsente, die zunächst in dem im Mai 2019 veröffentlichten „Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) berücksichtigt wurde, dann aber nicht in die Kabinettvorlage zum Bürokratieentlastungsgesetz III gelangte. Der Reformvorschlag sieht den Abbau bürokratischer Vorschriften vor, indem der Betriebsausgabenabzug für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen durch Umwandlung der derzeitigen jahres- und empfängerbezogenen Freigrenze (35 Euro-Schwelle § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) in eine objektbezogene Freigrenze umsetzbar gemacht, der Aufzeichnungsaufwand vermindert und ein einheitliches, nachvollziehbares Regelwerk geschaffen wird. Dies würde laut GWW auf Anwenderseite eine deutliche Entlastung bei den Aufzeichnungspflichten bringen, den Einsatz höherpreisiger Werbeartikel begünstigen, die damit verbundenen Wettbewerbsnachteile der in Deutschland produzierenden Unternehmen reduzieren und somit Arbeitsplätze erhalten bzw. schaffen. „Die Aufzeichnungspflicht der Empfänger von Werbeartikeln stellt in der werbetreibenden Wirtschaft einen erheblichen Bürokratieaufwand dar“, so der GWW-Vorsitzende Frank Dangmann. „Der gegenständliche Werbeträger ist oftmals für kleinere und mittelständische Unternehmen die einzige Werbeform, die das Kommunikationsbudget erlaubt. Ein Konzeptwechsel zu einer objekt-/sachbezogenen Freigrenze würde zu einer signifikanten Entbürokratisierung führen, die werbetreibende Wirtschaft – aber auch die Finanzbehörden – deutlich entlasten sowie ein einheitliches, nachvollziehbares Regelwerk schaffen.“

Um den Druck auf die politischen Entscheidungsträger zu erhöhen, ruft der GWW seine Mitglieder zur Mithilfe auf. Jetzt seien alle gefragt, zeitnah zu reagieren und entsprechende Forderungen an die Sprecher der Fraktionen im Wirtschaftsausschuss sowie die Bundestagsabgeordneten in den jeweiligen Wahlkreisen zu richten, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung des GWW. Da der Verband gleichlautende Briefe als kontraproduktiv erachtet, verzichtet er auf eine einheitliche Vorlage, bietet seinen Mitgliedern jedoch die Möglichkeit, schriftliche Entwürfe vorab dem GWW zuzusenden.

Weitere Informationen zu dem Thema finden sich zudem in der Broschüre Gesammelte Positionen zu Anwendungsschwierigkeiten bei der einkommensteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen des Instituts Finanzen und Steuern e.V. (ifst).

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