gww logo 2019 300x200 - GWW: Weiterhin aktiv in Sachen EU-Bio-VerordnungDen gesetzlichen Anforderungen entsprechend, müssen sich Unternehmen, die Bio-Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, lagern oder vermarkten – also auch Werbeartikel- und Streckenhändler, die z.B. in Online-Shops für Bio-Produkte der Lieferanten werben – dem Kontrollverfahren gemäß der EG-Öko-Verordnung 834/2007 unterstellen.

Die Unkenntnis dieser Bestimmung führte Ende 2020 zu einer breit angelegten Abmahnaktion der Hamburger Werbeartikelagentur Giffits. Viele Werbeartikelhändler erhielten ein anwaltliches Schreiben, weil sie gegen die EG-Öko-Verordnung 834/2007 verstoßen haben sollen. Dem Rechtsanwalt Kai Koschorreck, der mehrere Betroffene vertritt, sind aktuell mehr als 50 Fälle bekannt, er vermutet jedoch, dass die Anzahl Betroffener noch weitaus höher ist. Neben der Unterlassung des Inverkehrbringens der Bio-Produkte und der Nutzung des Bio-Siegels ohne Zertifizierung wurde in den Abmahnschreiben von Giffits laut Koschorreck für den Fall des zukünftigen Verstoßes eine Vertragsstrafe zwischen 6.500 und 10.000 Euro gefordert und zudem die Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten in Höhe von bis zu 2.290 Euro.

Derzeit sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig, in denen abgemahnte Unternehmen den Vorwurf des Rechtsmissbrauch gegen die Abmahnungen erheben. U.a. werden Verstöße gegen § 8c Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 UWG gerügt. Hierzu wird u.a. vorgetragen, dass die Abmahnung vorwiegend dazu diene, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf überhöhten Ersatz von Aufwendungen oder von Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer überhöhten Vertragsstrafe entstehen zu lassen. Die Betroffenen berufen sich in den Verfahren auch auf neue gesetzliche Verschärfungen, die die Abmahnung von Wettbewerbern stärker reguliert: Am 2. Dezember 2020 ist das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten, das zur Stärkung des fairen Wettbewerbs dienen soll. Hauptziel der Änderungen ist das Eindämmen von missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht.

Um Schaden von allen Marktteilnehmern der Werbeartikelbranche fernzuhalten, gewährt der GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.) betroffenen Unternehmen Hilfestellungen. Das schließt auch Branchenteilnehmer mit ein, die nicht Teil des Verbands sind. So unterstützt der GWW Betriebe bei der Öko-Zertifizierung und stellt Kontakte zu entsprechenden Öko-Kontrollstellen her, um den rechtskonformen Handel mit Bio-Lebensmitteln zu fördern.

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