halfar logo 1 300x200 - Halfar: Erneut erfolgreich gegen ProduktpiraterieDer Bielefelder Taschenspezialist Halfar, der seit über drei Jahrzehnten Taschen und Rucksäcke entwickelt und herstellt, hat sich erneut erfolgreich gegen einen Fall von Produktpiraterie zur Wehr gesetzt. Das Unternehmen, vertreten von der Rechtsanwaltskanzlei Vossius & Partner, konnte insgesamt drei Verfahren gegen eine österreichische Hotelausstattungs-Gesellschaft und deren Geschäftsführer für sich entscheiden. Anlass des Rechtsstreits war der Vertrieb von Nachbauten eines von Halfar eingetragenen Geschmacksmusters in Deutschland. Halfar setzte sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren und in einem nachfolgenden Klageverfahren vor verschiedenen Kammern des Landgerichts Düsseldorf gegen die Hotelausstattungs-Gesellschaft durch.

In einem anschließend vom Hotelausstatter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante initiierten Verfahren hat Halfar nun ebenfalls in beiden Instanzen gewonnen. Nachdem der vom Hotelausstatter gestellte Nichtigkeitsantrag bereits am 20. Januar 2022 zurückgewiesen worden war (ICD 113 142), wurde nun auch die von ihm vorgebrachte Beschwerde vom EUIPO zurückgewiesen (R0448/2022-3). U.a. begründete die EUIPO-Beschwerdeabteilung ihre Entscheidung damit, die vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen seien kaum glaubwürdig. Die zugunsten von Halfar getroffene Entscheidung wurde dem Taschenexperten am 17. Januar 2023 zugestellt. Die Gegenseite hatte in sämtlichen Verfahren behauptet, sie habe eine identisch aussehende Tasche bereits vor der Geschmacksmusteranmeldung veröffentlicht, und argumentierte, das EU-Design der Bielefelder sei daher nicht neu. Laut Halfar zeige das vorliegende Verfahren, mit welchem Aufwand Produktpiraten versuchen, Schutzrechte in Zweifel zu ziehen und dabei nicht davor zurückschrecken, bei Gerichten und Behörden fragwürdige Beweise vorzulegen.

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