gww logo - GWW: Aufwandsentschädigung für Vorstände gestopptDie vom Vorstand des Gesamtverbands der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. (GWW) geplante neue Regelung zur „Aufwandsentschädigung“ für Vorstandsmitglieder wird nicht umgesetzt. Darüber informierte der GWW seine Mitglieder am 9. November 2023 in einem Newsletter.

Erstmals vorgestellt wurden die neuen Maßnahmen zur „Aufwandsentschädigung“ im Rahmen des Haushaltsplans 2024 auf der GWW-Jahreshauptversammlung (JHV) am 21. September 2023 in Wiesbaden. Vorgesehen war es, dass alle Vorstandsmitglieder monatlich zehn Stunden als ehrenamtliche Arbeit für den GWW bewerten und darüber hinausgehende Stunden mit 40 Euro – bei z.B. An- und Abreisezeiten zu Terminen – bzw. 70 Euro abrechnen können. Dies sollte die seit mehreren Jahren gelebte Praxis ablösen, dem Vorstandsvorsitzenden monatlich eine pauschale Summe für seinen Arbeitsaufwand zu zahlen. Eine Diskussion oder eine Abstimmung zu der neuen Regelung erfolgte auf der JHV nicht, und auch zur Frage der Konformität mit der Satzung des GWW gab es keine Information.

Einige Tage nach der Versammlung meldeten laut GWW zwei Mitglieder Zweifel an der Satzungskonformität an. Der amtierende GWW-Vorstand betraute daraufhin den Rechtsanwalt Kai Koschorreck mit einer Überprüfung. Dieser kam zu dem Schluss, dass die auf der JHV vorgestellten Maßnahmen von der aktuellen GWW-Satzung nicht gedeckt seien, da es sich rechtlich nicht um eine Aufwandsentschädigung, sondern um eine Vergütung handele, die einer detaillierten Satzungsregelung bedürfe. Der amtierende Vorstand sei darüber hinaus verpflichtet, bereits erhaltene Zahlungen zurückzuzahlen und auch ältere Zahlungen im Hinblick auf eventuell bestehende Rückforderungsansprüche zu überprüfen.

Nach Angaben des GWW wurden daraufhin bereits geleistete Zahlungen an Mitglieder des amtierenden Vorstands umgehend rückerstattet. Der Vorsitzende des im Mai und Juni 2023 tätigen kommissarischen Vorstands veranlasste ebenfalls eine Rücküberweisung. Der aktuelle Vorstand sieht sich darüber hinaus in der Pflicht, die Zahlungen an Vorstandsmitglieder während der letzten Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls über ein weiteres Vorgehen zu entscheiden. Zudem soll eine neue finanzielle Regelung erarbeitet werden, die zukünftig dem wachsenden Zeitaufwand der Vorstandstätigkeit gerecht werden soll.

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