Wie berichtet, warnte der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. (GWW) letzte Woche vor einer Abmahnwelle für Werbeartikelhändler, die Produkte nach dem Global Organic Textile Standard (GOTS) anbieten, ohne selbst zertifiziert zu sein. Nun korrigiert der Verband seine Mitteilung.
Zum einen wurden die betroffenen Händler nicht deshalb abgemahnt, weil sie nicht über eine GOTS-Zertifizierung verfügt haben. „Vielmehr wurden die Unternehmen in zwei Fällen abgemahnt, weil die Produkte tatsächlich nicht GOTS zertifiziert waren und in allen Fällen, weil die Kennzeichnung nicht den Bedingungen des Global Organic Textile Standard entsprach, da weder die Kennzeichnungsstufe noch ein Hinweis auf den zugelassenen Zertifizierer noch die Lizenznummer angegeben wurden und dies auch nach Aufforderungen durch Global Standard nicht korrigiert wurde“, hieß es seitens des GWW.
Zum anderen wird vom GWW die Aussage korrigiert, dass jeder Händler, der GOTS-Produkte anbietet, ab einem Jahresumsatz von über 20.000 Euro zertifiziert sein müsse. Im WA eLetter vom 11. September (Nr. 968) wurde diese missverständliche Behauptung nach einer redaktionellen Überprüfung der GOTS-Richtlinien bereits korrekt erklärt, dass diese Grenze lediglich für den Jahresumsatz mit GOTS-Waren, nicht für den gesamten Jahresumsatz gilt. Wer beim Handel mit GOTS-Artikeln unter 20.000 Euro Umsatz im Jahr liegt, benötigt lediglich eine Registrierung bei einer offiziellen GOTS-Zertifizierungsstelle, aber kein eigenes Zertifikat.
Auch Händler, die mit dem Verpacken und Neuverpacken bzw. der Kennzeichnung oder Neukennzeichnung von GOTS-Waren betraut sind, benötigen eine Zertifizierung.
Mit der Richtigstellung seiner fehlerhaften Angaben nimmt der GWW die Empfehlung, alle GOTS-Produkte aus Webshops zu entfernen, zurück. Stattdessen werden Händler, die Artikel mit GOTS-Siegel anbieten, aufgefordert, sich auf der Website von GOTS zu informieren und zu prüfen, ob sie die Bedingungen erfüllen, die sie dazu berechtigten.