Der Fall Crocs: Wer zu spät kommt, verliert seinen Designschutz
Wie der Tagespresse zu entnehmen war, hat das Europäische Gericht I. Instanz (EuG) den Designschutz für die bekannten Crocs-Freizeitschuhe mangels Neuheit aufgehoben. Sofern diese Entscheidung – wovon auszugehen ist – auch in der nächsten Instanz bestätigt wird, kann jedermann entsprechende Produkte herstellen und in der EU vertreiben. Die Entscheidung sollte für alle am Designschutz interessierten mehr lesen ...



