Rechtsschutz bei Verletzung im Ausland erschwert
Bei Verletzung einer Unionsmarke (EU-Marke) kann der Inhaber in vielen Fällen einen Unterlassungsanspruch vor einem deutschen Gericht durchsetzen und eine Entscheidung erstreiten, die in der gesamten EU gilt. Dieser zentrale Vorteil der Unionsmarke wird durch ein jüngeres Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geschwächt: Bei Markenverletzungen im Internet muss in vielen Fällen künftig die Klage am Sitz mehr lesen ...


